Montag, 18. August 2014

Mio. dank verletztem Urheberrecht

Der Fotograf Daniel Morel veröffentlichte Bilder auf Twitter, eine Agentur griff ungefragt zu und muss deshalb nun viel Geld zahlen. Morel klagte auf 120 Millionen Dollar Schadensersatz. Eine Jury hat jetzt entschieden, wie viel er tatsächlich bekommen soll. 

Der US-Fotojournalist Daniel Morel hat 2010 spektakuläre Bilder von dem schweren Erdbeben auf Haiti gemacht und auf Twitter veröffentlicht. Die französische Presseagentur AFP griff zu und verwertete die Bilder ohne seine Zustimmung weiter. Morel forderte eine Entschädigung, die AFP setzte auf eine richterliche Klärung. Morel verlangte 120 Millionen Dollar Entschädigung von der AFP und bekam im Januar dieses Jahres Recht: AFP und die Bilderagentur Getty Images verstießen bei der Weiterverbreitung seiner Bilder gegen das amerikanische Urheberrecht. 

Jetzt hat ein US-Bundesgericht die Höhe der Entschädigung festgelegt: AFP und Getty Images müssen dem Fotografen 1,2 Millionen Dollar zahlen. Das ist die höchste Strafzahlung, die das US-Recht in einem solchen Fall vorsieht. Der Fall dürfte den kommerziellen Umgang mit "im Internet gefundenen" Bildern beeinflussen. 

AFP verkauft die Fotos an Getty und andere Portale
Morel lud noch am Morgen des Erdbebens 17 Fotos bei Twitter hoch, wie das "British Journal of Photography" berichtet. Von einem anderen Twitter-Mitglied wurden sie weiterverbreitet, ohne dass der Name des Urhebers klar ersichtlich war. Auf dessen Profil wiederum entdeckte ein Bildredakteur der Presseagentur AFP die Bilder und verbreitete sie über die Fotoportale Wapix, Getty Images und ImageForum - zunächst mit einer falschen Urheberangabe, die aber später korrigiert wurde.

An den folgenden Tagen präsentierten zahlreiche große Medien Daniel Morels Bilder des Unglücks, unter anderem ABC, CBS und CNN. Allein Getty soll Morels Bilder 820 mal verkauft haben, ohne dass der Fotograf etwas davon hatte. Von anderen Medien bekam Morel bereits Entschädigungszahlungen. Mit ABC, CBS und CNN hat er sich außergerichtlich geeinigt. Wie viel Geld Morel dabei erhalten hat, wurde nicht öffentlich gemacht.  Die AFP bezeichnete die unrechtmäßige Veröffentlichung als "unschuldigen Fehler" und schob die Schuld auf das Twitter-Mitglied, welches zunächst die Fotos weiterverbreitete. 

Retweets erlaubt, Weiterverkauf nicht
Der Fotodienst Getty Images betont dagegen, nur eine passive Rolle bei der Verbreitung gespielt zu haben, da man die Bilder über einen automatischen Feed von AFP erhalten habe. Für zusätzliche Brisanz sorgt die Tatsache, dass Morel einen Vertrag mit der konkurrierenden Agentur Corbis hat. Der Fall ist wichtig, weil er die Verwendung von Bildern auf Twitter klarstellt: Nach Ansicht des Gerichts erlaubt Twitter zwar die ungefragte Weiterverbreitung von Bildern innerhalb des Kurznachrichten-Netzwerkes, aber eben nicht deren kommerzielle Verwertung. Das Urteil stärkt Rechte von UrheberInnenn, die über Twitter Werke verbreiten.

Quelle: Spiegel 25.11.13

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